LG Köln
Az. 22 O 43/23
Das Landgericht Köln hat in einem Phishing-Fall betont, dass nicht jede App-Freigabe automatisch grobe Fahrlässigkeit bedeutet. Nach der gerichtlichen Bewertung spielte eine Rolle, dass die Täter mit Call-ID-Spoofing arbeiteten und der in der App angezeigte Text für einen durchschnittlichen Kunden missverständlich sein konnte.
Für Betroffene ist das ein starkes Signal: Gerichte schaün genau hin, was Ihnen tatsächlich angezeigt wurde und wie die Täuschung aufgebaut war.