Phishing: Bank lehnt Erstattung ab – was tun?
Die Bank beruft sich auf den Vorwurf einer autorisierten Zahlung oder groben Fahrlässigkeit? Diese Punkte sind bei Phishing-Fällen entscheidend.
Nach Phishing lautet die erste Antwort der Bank oft: keine Erstattung. Das wirkt endgültig, ist es aber nicht immer. Entscheidend ist, ob Sie wirklich eine Überweisung bewusst auslösen wollten oder durch Täuschung in eine Freigabe geführt wurden.
Typische Bank-Argumente
Banken stützen sich meist auf zwei Punkte: „selbst autorisiert" oder „grob fahrlässig". Beide Aussagen müssen im Einzelfall überprüft werden.
Was „selbst autorisiert" rechtlich bedeutet
Eine TAN-Eingabe allein beantwortet nicht jede Frage. Es kommt darauf an, ob der Nutzer erkennbar eine konkrete Zahlung freigeben wollte oder in einem Täuschungsszenario handelte.
Grobe Fahrlässigkeit ist kein Automatismus
Der Vorwurf ist schnell formuliert. Ob er trägt, hängt stark davon ab, wie überzeugend die Fälschung war und wie klar Warnhinweise in App und Prozess gestaltet waren.
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Dokumentieren Sie Nachrichten, Screenshots, App-Hinweise und den zeitlichen Ablauf. Nutzen Sie dazu die Beweis-Checkliste.
Nächste Schritte
- Widerspruch mit klarer Chronologie formulieren (Musterbrief)
- Falls nötig: Ombudsmann einschalten
- Bei hohen Schäden: Fachanwalt prüfen (Phishing-Geld-zurück)